AGB

§ 1 Geltungsbereich:


(1) Für die Angebote, Leistungen und Lieferungen von ProjectEvolution UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend ProjectEvolution) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB).

(2) Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen oder von den gesetzlichen Regelungen zu unseren Ungunsten abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an. Es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt.

(3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn von uns in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung und/oder Leistung vorbehaltlos ausgeführt wird. Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

(4) Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.


§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Das Leistungsspektrum von ProjectEvolution umfasst die Beratung, das Coaching, die Durchführung von Schulungen und Dienstleistung rund um das Thema Projektmanagement sowie das Projektmanagement an sich.

(2) Der einzelne Leistungsumfang bestimmt sich auf dem Angebot und Auftragsbestätigung von ProjectEvolution.


§ 3 Vertragsschluss

(1) ProjectEvolution hält sich längstens 30 Tage an das Angebot gebunden.

(2) Nach Ablauf der Gültigkeit sind wir an abgegebene Preise und Ausführungsfristen nicht mehr gebunden.

(3) Die Annahme des Angebots erfolgt durch schriftliche unterzeichnete Auftragsbestätigung, per Brief oder E-Mail. Fehlt eine schriftliche Auftragsbestätigung und beginnt ProjectEvolution mit Kenntnis des Kunden mit der Ausführung der Leistung, so kommt der Vertrag mit dem Beginn der Ausführung zustande.


§ 4 Änderung des Leistungsumfangs

(1) Eine Änderung des Leistungsumfangs bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des anderen Vertragspartners.

(2) Umfangreiche Änderung des Leistungsumfangs bedürfen einer separaten schriftlichen Vereinbarung und werden von ProjectEvolution gesondert abgerechnet.

(3) Die schriftlichen Vereinbarungen bilden, auch wenn sie mit dem ursprünglichen Vertrag nicht fest verbunden sind, einen einheitlichen Vertrag.


§ 5 Urheberschutz und Rechteüberlassung

(1) Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der von uns erstellten Konzepte, Schulungsunterlagen sowie sonstigen Arbeitsergebnissen oder Teilen davon behalten wir uns vor, sofern keine anderen Angaben gemacht werden.

(2) Kein Teil der Unterlagen darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung von ProjectEvolution oder der entsprechenden Hersteller in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm ausgehändigten Ergebnisse ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Nutzungsrechte hieran einzuräumen. Jegliche Abweichungen sind schriftlich zu fixieren.

(4) Bei Zuwiderhandlungen behält sich ProjectEvolution Schadenersatzforderungen vor.

(5) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ProjectEvolution das Logo des Kunden unter Benennung der Leistung als Referenz zeitlich unbegrenzt auf der Website bzw. in sonstigen Werbemitteln verwenden darf. Ist der Kunde nicht damit einverstanden, so kann er diesem schriftlich widersprechen.


§ 6 Mitwirken des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen geboten sind.

(2) Alle benötigte Software, Softwaretools, Hardware und Vorlagen, die für die Vertragserfüllung notwendig sind, werden vom Kunden ohne weitere Kosten ProjectEvolution zur Verfügung gestellt.

(3) Der Kunde stellt den einzubindenden Inhalt (z. B. Logo, Grafiken) zur Verfügung. Für die Herstellung dieses Inhalts ist der Kunde allein verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich der bereitgestellte Inhalt eignet, ist ProjectEvolution nicht verpflichtet.


§ 7 Zahlung und Verzug

(1) Maßgebend sind die in unserer Angebotsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Sollten weitere Teilnehmer der Veranstaltung beiwohnen, ohne vorherige Abstimmung mit dem ProjectEvolution, so wird eine angemessene Teilnehmerpauschale berechnet.

(3) Unsere Rechnungen sind 14 Tage netto ohne Abzug zahlbar.

(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als das sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht.

(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, von uns noch zu erbringende aus diesem oder anderweitigem Auftrag bis zum Ausgleich zurückzustellen und künftige Leistungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Im Rahmen von bestehenden Dauerschuldverhältnissen sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden insbesondere auch berechtigt, den Kunden den Zugang zu den Leistungen zu sperren. Eine etwaige Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

(6) Ist nach Fälligkeit der Rechnungsbetrag nicht aus das benannte Konto eingegangen, kann ProjectEvolution Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe in Rechnung stellen.

(7) Fragen bezüglich der Rechnung stellen Sie bitte an buchhaltung@projectevolution.de.


§ 8 Leistungszeit, Verzug und Nichtleistung

(1) Dem Kunden übermittelte oder mit ihm vereinbarte Lieferdaten und Termine zur Erbringung von Leistungen gelten als Richtwerte und setzen die Abklärung aller technischen Fragen und der Einzelheiten der Ausführung voraus. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind und der Kunde etwaigen ihm obliegenden Mitwirkungspflichten fristgerecht nachkommt.

(2) Wir sind auch zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(3) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, infolge veränderter behördlicher Genehmigungs- oder Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Materialbeschaffungsprobleme sowie nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets sind von uns – auch soweit sie bei Zulieferern eintreten – selbst bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich zu unterrichten.


§ 9 Umbuchungen und Stornierungen durch den Kunden

(1) Eine Änderung des Leistungsumfangs bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des anderen Vertragspartners.

(2) Umfangreiche Änderung des Leistungsumfangs bedürfen einer separaten schriftlichen Vereinbarung und werden von ProjectEvolution gesondert abgerechnet.

(3) Die schriftlichen Vereinbarungen bilden, auch wenn sie mit dem ursprünglichen Vertrag nicht fest verbunden sind, einen einheitlichen Vertrag.


§ 9.1 Privatpersonen / Einzelpersonen

(1) Kostenfreie Stornierungen durch Einzelpersonen müssen schriftlich per Brief oder E-Mail, bis spätestens 60 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.

(2) Bei Stornierungen bis 59 Tage vor geplanten Veranstaltungsbeginn durch Einzelpersonen behält sich ProjectEvolution das Recht vor 15 % der Auftragshöhe zu berechnen. Bei Stornierungen durch Einzelpersonen bis 30 Tage vor geplanten Veranstaltungsbeginn können wir bis 30 % der Auftragshöhe in Rechnung stellen. Bei kurzfristigen Stornierungen durch Einzelpersonen kann ProjectEvolution 80 % der Auftragshöhe in Rechnung stellen.

(3) Alternativ zu einer Stornierung kann ein Ersatzteilnehmer kostenfrei angemeldet werden.

(4) Bei Umbuchungen einer Einzelpersonen bis 15 Tage vor geplanten Vertragsbeginn behalten wir uns vor 5 % der Auftragshöhe in Rechnung zu stellen. Bei kurzfristigen Umbuchen können wir bis zu 15 % der Auftragshöhe in Rechnung stellen.

(5) Eine Stornierung bzw. Umbuchung muss schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen.


§ 9.1 Unternehmen / juristische Personen

(1) Kostenfreie Umbuchungen von gesamten Inhouse-Beratungen, -Schulungen, -Workshops, -Webinaren oder vergleichbaren Angeboten müssen durch den Kunden schriftlich per Brief oder E-Mail bis spätestens 90 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.

(2) Andernfalls behält sich ProjectEvolution das Recht vor bei Umbuchungen bis 30 Tage vor geplanten Termin 15 % der Auftragshöhe in Rechnung zu stellen. Bei kurzfristigen Umbuchen können wir bis zu 25 % der Auftragshöhe in Rechnung stellen. Zusätzlich kann ProjectEvolution bereits erbrachte Leistungen in Rechnung stellen, maximal die Auftragshöhe.

(3) Bei Stornierungen von gesamten Inhouse-Schulungen, -Workshops, -Webinaren oder vergleichbaren Angeboten durch den Kunden werden stets 10 % der Angebotshöhe fällig. Bei Stornierung durch den Kunden bis 90 Kalendertagen vor geplanten Termin können wir 30 % des Auftragshöhe in Rechnung stellen. Bei Stornierungen durch den Kunden bis 30 Kalendertagen vor geplanten Termin kann ProjectEvolution 60 % der Auftragshöhe in Rechnung stellen. Bei kurzfristigen Stornierungen durch den Kunden wird die volle Auftragshöhe fällig.

(4) Zusätzlich kann ProjectEvolution bereits erbrachte Leistungen in Rechnung stellen, maximal jedoch die Auftragshöhe.


§ 10 Anmeldung und Bestätigung

(1) Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt schriftlich.

(2) Jede Anmeldung wird dem Teilnehmer schriftlich von ProjectEvolution bestätigt. Erst dann ist diese für ProjectEvolution bindend. Dies gilt nicht bei Inhouse-Beratungen, -Schulungen, -Workshops, -Webinaren oder vergleichbaren Angeboten.


§ 11 Veranstaltungen beim Kunden bzw. im Namen des Kunden

(1) Bei Veranstaltungen beim Kunden vor Ort oder im Namen unseres Kunden liegt die Verantwortung für die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur (u.a. Tagungsräume, technische Ausstattung, Verpflegung) bei unserem Kunden.

(2) Auf Anfrage erhalten unsere Kunde von uns die notwendi­gen Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Hardware, Soft­ware und notwendige Lernumgebung vorhanden und eingerichtet sein muss, damit auch bei von Dritten definierten Kursen die Voraussetzungen für den Trainingserfolg gegeben sind.


§ 12 Abnahme

(1) Die Abnahme eines Projekts hat nach Bereitstellung der Leistung schriftlich zu erfolgen.

(2) Ein Projekt gilt auch als abgenommen, wenn innerhalb einer Frist von vier Wochen nach erbrachter Leistung keine Einwände, bezogen auf die angeforderten Projektinhalte, gemeldet werden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung ein, so gilt das Projekt als abgenommen.

(3) Bei unwesentlichen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden.


§ 13 Verletzung gewerblicher Schutzrechte

(1) Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte ProjectEvolution gegenüber, unseren leitenden Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen oder von uns die Nichtverletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte garantiert wurden.

(2) Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer von uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

(3) Können wir oder unsere leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen wegen einfacher Fahrlässigkeit auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, so ist der Schadensersatz auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

(4) Sollten Dritte ProjectEvolution wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus dem Inhalt der Arbeitsergebnisse resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde uns von jeglicher Haftung frei zustellen und uns die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen, einschließlich aller Kosten der Forderungsabwehr und anwaltlichen Beratung.


§ 14 Haftung

(1) ProjectEvolution haftet nicht für Schäden, die durch EDV-Viren, unberechtigten Zugang über das Internet bzw. Datenleitungen, Betriebssystemfehler oder so genannter Standard-Software (z. B. Microsoft Office), verursacht werden.

(2) Wird ein Vertrag nicht in Vollzug gesetzt oder vor Abschluss der vereinbarten Leitungen vorzeitig beendet aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, sind wir nach unserer Wahl berechtigt 25 % des vereinbarten Auftragswertes pauschal als Vergütung der bisherigen Tätigkeiten zu berechnen oder die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages tatsächlich entstandenen Kosten. Dem Kunden bleibt unbenommen nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.

(3) Unter keinen Umständen wird ProjectEvolution, Lieferanten oder Dienstleister von ProjectEvolution für Schäden oder Folgeschäden haften, die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Materialien oder Informationen auf den Seiten oder Produkte oder Dienstleistungen ergeben, auch wenn auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen wurde, einschließlich aber nicht nur beschränkt auf Schäden, die fahrlässig entstehen.

(4) Unter keinen Umständen kann ProjectEvolution verantwortlich oder haftbar für irgendwelche Verluste oder Schäden gemacht werden, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit der Nutzung der Ratschläge, Informationen oder Dienstleistungen, die Sie auf unseren Seiten oder bei einer unseren Veranstaltungen bezogen haben, verursacht wurden. Wir sind darüber hinaus nicht verantwortlich oder haftbar für Verluste oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Anzeige der Fotos oder Namen auf unserer Seiten oder in meinen Marketing-Materialien direkt oder indirekt verursacht werden könnten.

(5) Alle zur Verfügung gestellten Informationen, Dienstleistungen, Produkte und Materialien werden ohne Garantien jedweder Art, weder ausdrücklich noch stillschweigend, in Anspruch genommen. Wir lehnen jegliche Gewährleistung, ausdrücklich oder indirekt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Wirksamkeit der Ideen auf unserer Seite sowie denen, die durch unsere Produkte oder zu unseren Teilnehmern bei unseren Veranstaltungen oder kommuniziert werden, ab.

(6) Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Trainers sowie durch höhere Gewalt oder von ProjectEvolution nicht zu vertretende sonstige Gründe, behalten wir uns das Recht der Terminverschiebung vor.


§ 15 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen auf Grund der Zusammenarbeit der Vertragsparteien zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Durch geeignete vertragliche Abreden haben die Parteien sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter diese Verpflichtung ebenfalls einhalten.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass uns alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Erkenntnis für uns aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werden.

(3) Sollte die Erbringung einer Leistung durch uns ohne Zugriff auf personenbezogene Daten nicht möglich sein, ist der Kunde verpflichtet, die betroffenen Personen gemäß den gesetzlichen Vorgaben darauf hinzuweisen, dass der Kunde uns den Zugang zu diesen Daten ermöglicht. Der Kunde hat gegebenenfalls die Einwilligung der betroffenen Personen in geeigneter Form vor Durchführung der Leistungen durch uns einzuholen.


§ 16 Verjährung

(1) Alle Ansprüche des Kunden, egal aus welchem Rechtsgrund, verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung bzw. Abnahme des Liefergegenstands, soweit das Gesetzt nicht zwingend längere Fristen vorschreibt.


§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Auf die AGB und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich auf dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist der Sitz von ProjectEvolution.

(3) Erfüllungsort ist Wachtberg.


§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Textformbedürfnisses.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen davon unberührt.


Spezifische AGB für Websitenutzung:


§ 1 Kommentare und Mitteilungen:

(1) Es ist verboten, Mitteilungen (alternativ Kommentare oder Nachrichten) zu nutzen, die einen Benutzer oder die Inhaberin beleidigen oder vulgäre, drohende, belästigende, verleumderische oder obszöne Sprache verwenden.

(2) Zudem ist es untersagt die Privatsphäre einer Person durch Mitteilungen zu verletzen oder gegen geistiges oder anderes Eigentumsrecht zu verstoßen.

(3) Sie dürfen keine Mitteilungen in kommerzieller Weise nutzen. Es ist verboten, Waren oder Dienstleistungen zu bewerben.

(4) Gleichzeitig ist es untersagt, Materialien zu verwenden, bei denen bekannt ist, dass es sich um Kopien handelt.

(5) ProjectEvolution behält sich das Recht vor, Nachrichten zu ändern oder zu entfernen, welches in unserem alleinigen Ermessen als verletzend, anstößig, beleidigend, diffamierend, obszön, veraltet oder wir in anderweitig inakzeptabel finden. Wir behalten uns darüber hinaus das Recht vor, Inhalte aus irgendeinem anderen Grund zu bearbeiten.

(6) Abgesehen davon, dass wir Inhalte ändern oder entfernen können, ist der Nutzer allein für den Inhalt der Nachrichten oder Beiträge verantwortlich.

(7) Durch die Veröffentlichung, räumen Sie (ggf. im Namen des Rechteeigentümers) ProjectEvolution UG (haftungsbeschränkt) und/oder verbundenen Unternehmen das weltweite, unbefristete, nicht-exklusive Recht ein, Ihre Fragen, Kommentare, Nachrichten und Beiträge, in ihrer ursprünglichen oder editierten Form in Büchern, Artikeln, Kommentaren oder in einem anderen Medien verwenden zu können.

(8) Sie garantieren darüber hinaus, dass Sie die alleinigen Rechte an den Inhalten, die Sie geschrieben haben, besitzen und dass die öffentliche Bekanntgabe und Nutzung dieser Inhalte durch uns nicht gegen die Rechte Dritter verstößt. Sie sind nicht berechtigt eine Entschädigung für Ihre Informationen und Materialien, die Sie auf den Seiten veröffentlichen haben, zu erhalten.


§ 2 Anmeldung und Registrierung

(1) Falls gegen vorliegende Nutzungsbedingungen oder Richtlinien verstoßen wird oder für jedes andere Verhalten, dass wir in unserem Ermessen als unangemessen einschätzen, kann ProjectEvolution nach eigenem Ermessen die Registrierung jedes Nutzers oder jedes allgemeinen Nutzers aussetzen oder beenden.


§ 3 Ausschlussklausel

(1) Weder wir, noch unsere Lieferanten oder Dienstleister garantieren, dass alle Funktionen der Seiten nicht unterbrochen werden oder fehlerlos sind, dass Fehler behoben werden oder dass die Seiten oder der Server, der sie verfügbar macht, frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten ist.

(2) Weder wir, noch unsere jeweiligen Lieferanten oder Dienstleister garantieren die Richtigkeit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder anderweitige Qualitätsmerkmale in den Ergebnissen der Nutzung der Dienstleistungen, Produkte, Informationen oder Materialien auf dieser Internetseite.

(3) Sie übernehmen die gesamten Kosten für alle notwendigen möglichen Serviceleistungen, Reparaturen oder Korrekturen Ihres Systems. ProjektEvolution übernimmt keine Verantwortung, Haftung oder Garantie für die Qualität und Eignung der Produkte oder Dienstleistungen auf den Seiten oder auf den verlinkten Internetseiten.